Kanzlei
Spezialisierte Rechtsberatung im IT-Recht, IP-Recht und Medienrecht
Seit über 12 Jahren berate und vertrete ich deutschlandweit Unternehmen, Agenturen und Selbstständige im IP-Recht, IT-Recht und Medienrecht. Mit meiner Kanzlei konzentriere ich mich als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht ausschließlich auf diese Rechtsgebiete. Diese gezielte Ausrichtung und Erfahrung ermöglicht es mir, Ihnen im IP-, IT- und Medienrecht spezialisierte und praxisnahe Beratung auf höchstem Niveau anzubieten. In diesen komplexen und miteinander verwobenen Rechtsbereichen profitieren Sie von tiefem Fachwissen und maßgeschneiderten Lösungen, die weit über allgemeine Rechtsberatung hinausgehen.
Persönlicher Einsatz statt Massenabfertigung
Bei der Mandatsannahme stelle ich sicher, dass jeder Fall mit maximaler Sorgfalt, größtmöglichem Einsatz und umfassender individueller Betreuung bearbeitet wird. Bei mir gibt es keine Massenbearbeitung – jeder Fall ist einzigartig und verdient meine volle Aufmerksamkeit.
Realistische Einschätzungen und klare Strategien statt leeren Versprechungen
Ich entwickle für Sie klare, nachvollziehbare Handlungsstrategien. Jede Option wird umfassend und transparent besprochen, damit Sie alle Chancen und Risiken abwägen können. Sie erhalten von mir realistische Einschätzungen – keine leeren Versprechungen.
Was Sie von mir erwarten können:
- Spezialisierte und praxisnahe Beratung auf höchstem Niveau
- Langjährige Expertise im IP-, IT- und Medienrecht
- Fester Ansprechpartner mit schneller, persönlicher Erreichbarkeit
- Klare Handlungsstrategien, keine leeren Versprechungen
- Transparente, faire Preise ohne versteckte Kosten
Gemeinsam entwickeln wir die beste rechtliche Lösung für Ihre Bedürfnisse, mit einem konsequenten Einsatz – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Vertrauen Sie auf eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit und klare Kommunikation, die Sie wirklich weiterbringt.
IP
Das Recht, das sich mit geistigem Eigentum/Intellectual Property befasst, ist breit gefächert. Das Markenrecht, das Designrecht und das Wettbewerbsrecht sind dabei wesentliche Bestandteile des IP-Rechts.
Einerseits wollen Marken und Designs als wichtige Wirtschaftsgüter von der ersten Idee an professionell rechtlich betreut sein, um als effizientes Schutzrecht bestmöglich für ihren Inhaber „arbeiten“ zu können – ob im Unternehmen selbst oder über Lizenzverträge mit Externen. Andererseits spielen die Marktverhaltensregeln des Wettbewerbsrechts im unternehmerischen Kontext eine nicht zu unterschätzende Rolle sowohl für das Unternehmen selbst, aber auch für Wettbewerber. Das betrifft neben den klassischen Bereichen Werbung und Marketing nicht selten Bereiche, an denen man wettbewerbsrechtliche Stolperfallen nicht unmittelbar vermutet, z.B. bei der Produktgestaltung, im E-Commerce oder im Zusammenhang mit dem Datenschutzrecht.
Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung im IP-Recht bin ich gerne Ihr Ansprechpartner für Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht – und das unabhängig davon, ob es um konkrete Fragen geht, (außer)gerichtliche Verhandlungen oder professionelle IP-Verträge.
IT
Die Welt der IT ist komplex. Geht es um Rechtliches im IT-Bereich, ist es deshalb unerlässlich, dass Rechtsberatung Fachverstand mit Sachverstand verbindet, sprich: dass neben sehr spezifischen Rechtskenntnissen im IT-Recht auch technisches Wissen vorhanden ist. Das gilt vor allem, wenn es um sehr spezifische Fragen rund um das Theme Software und Verträge geht. Genauso ist technischer Verstand aber auch im Zusammenhang mit E-Commerce und Datenschutz unerlässlich, um zu praktikablen und rechtssicheren Lösungen zu kommen.
Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht biete ich Ihnen rechtlich versierte Beratung einerseits. Genauso verfüge ich über technisches Verständnis, um für Sie zu verlässlichen Lösungen zu kommen, z.B. wenn es um Websites und Onlineshops im E-Commerce (AGB, Widerrufsbelehrungen etc.) geht, um Datenschutz im Unternehmen (z.B. Datenschutzerklärungen, Auftragsverarbeitungsverträge) oder darum, auch komplexe IT-Projekte vertraglich zu gestalten oder abzusichern. Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen – gerade zum Markenrecht oder Urheberrecht – behalte ich dabei natürlich immer adäquat im Blick.
Medien
Nicht zuletzt ist der Bereich „Medien“ ein Bereich, der Unternehmen, Agenturen, Selbstständige, aber auch Privatpersonen in sehr unterschiedlicher Art betrifft, auch und gerade, wenn es um das Urheberrecht geht. Denn nicht selten sind marken-, design- oder it-rechtliche Fragen sehr eng mit Fragen des Urheberrechts verknüpft.
Gleichzeitig steigen in Zeiten omnipräsenter (Online-)Medien das Konfliktpotenzial und der Beratungsbedarf im „klassischen“ Medienrecht – für Unternehmen, deren Vertreter und für Privatpersonen. Persönlichkeitsrechtsverletzungen wie z.B. Beleidigungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen werden häufiger. Dagegen vorzugehen ist oft sinnvoll, um beispielsweise Reputationsschäden zu verhindern. Aber auch die Presse selbst sollte in diesem Kontext gut beraten und vertreten sein, um ihrer Aufgabe angemessen nachkommen zu können.
Sowohl im Urheberrecht als auch im Persönlichkeitsrecht – auch für Unternehmen! – und im Presserecht bin ich gerne Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Prüfen von Sachverhalten geht, um das Finden von (außer)gerichtlichen Lösungen oder die Durchsetzung Ihrer Rechte.
Anwalt
Alexander Beyer, LL.M
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
„Mir ist wichtig, eng und vertrauensvoll mit meinen Mandanten zusammenzuarbeiten – in jedem einzelnen Fall oder im Rahmen einer dauerhaften Kooperation. Dabei ist offene, ehrliche Kommunikation die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit – egal, ob es um Strategie, Erfolgsaussichten oder Kosten geht.“
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