IT-Recht – Kompetente Rechtsberatung für die digitale Welt

Der Bereich IT ist komplex – technisch und rechtlich. Gleichzeitig ist dieser Rechtsbereich vielgestaltig. Denn unter den Begriff IT-Recht fallen viele sehr unterschiedliche Themen: von Themen, die nahezu alle Unternehmen und Selbstständigen betreffen (z.B. Website-Themen), bis hin zu sehr spezifischen Software-Themen zählt vieles zum Informationstechnologierecht.

Das IT-Recht ist seit einigen Jahren ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Vor allem Unternehmen und Selbstständige berate und vertrete ich deswegen sehr gerne im IT-Recht – mit dem notwendigen speziellen rechtlichen Wissen und dem genauso notwendigen technischen Know-how.

Dank moderner Kommunikationsmittel berate ich Sie flexibel und effizient, egal ob an meinen Standorten in Düsseldorf und Mönchengladbach oder bundesweit per Videokonferenz.

Kernkompetenzen im Überblick: Wie können wir Ihnen im IT-Recht helfen?

Als spezialisierter Anwalt für IT-Recht biete ich Ihnen umfassende Unterstützung in allen Bereichen des Informationstechnologierechts. Hier ein Überblick über meine Kernkompetenzen:

  1. E-Commerce und Internetrecht: Sichern Sie Ihre Online-Präsenz rechtlich ab und vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen. Ich berate Sie umfassend zu Websites, Online-Shops und Social-Media-Profilen unter Berücksichtigung aller relevanten Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht.
  2. Rechtssichere Gestaltung von Online-Präsenzen: Minimieren Sie rechtliche Risiken bei Ihrer digitalen Geschäftstätigkeit. Ich unterstütze Sie bei der rechtskonformen Gestaltung von Domains, Texten, Bildern, Produktaussagen sowie Impressum und Datenschutzerklärungen.
  3. Erstellung und Prüfung notwendiger Rechtstexte: Schützen Sie sich vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch korrekte Rechtstexte. Ich erstelle und prüfe für Sie maßgeschneiderte AGB, Widerrufsbelehrungen und Datenschutzerklärungen.
  4. IT-Vertragsrecht: Sichern Sie Ihre IT-Projekte durch professionell gestaltete Verträge ab. Mit meiner Expertise als Fachanwalt für Informationstechnologierecht unterstütze ich Sie bei der Gestaltung und Verhandlung verschiedenster IT-Verträge, von Software-as-a-Service-Vertrag (SaaS) bis hin zu individuellen Projektverträgen.
  5. AGB und besondere Vertragsbedingungen im Softwarebereich: Optimieren Sie Ihre Geschäftsbeziehungen durch rechtssichere und maßgeschneiderte Vertragsbedingungen. Ich passe Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und besondere Vertragsbedingungen (BVB) individuell an Ihr Geschäftsmodell an und sorge für die richtige Balance zwischen Standardisierung und Individualisierung.
  6. Datenschutzrecht und DSGVO-Compliance: Vermeiden Sie Abmahnungen und Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden. Ich berate Sie zur DSGVO-Umsetzung, schule Ihre Mitarbeiter, unterstütze Ihren Datenschutzbeauftragten und kommuniziere mit Behörden.
  7. Unterstützung bei Datenschutzbeanstandungen: Professionelle Vertretung bei datenschutzrechtlichen Herausforderungen. Ich vertrete Sie bei Beanstandungen von Behörden und Auskunftsansprüchen von Privatpersonen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Mit meiner langjährigen Erfahrung und spezifischen Expertise im IT-Recht stehe ich Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihr Unternehmen rechtlich absichern und Ihnen ermöglichen, die Chancen der digitalen Welt voll auszuschöpfen.

Sie haben Fragen zum IT-Recht oder benötigen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne für ein Erstgespräch.

Rechtsanwalt Alexander Beyer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht

BEYER.LAW
Mühlenstraße 36
40213 Düsseldorf

+49 211 9637040
kanzlei@beyer.law

Was ist das Informations­technologie­recht (IT-Recht) und warum ist es wichtig?

Das Informationstechnologierecht, kurz IT-Recht, ist ein facettenreiches und dynamisches Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien befasst.

Es ist eine sogenannte Querschnittsmaterie, die klassische Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht miteinander verbindet und gleichzeitig neue, technologiespezifische Fragestellungen adressiert. Damit schafft es einen rechtlichen Rahmen für sämtliche Aktivitäten, die im digitalen Raum stattfinden, sei es der Betrieb von Online-Shops, die Entwicklung und Nutzung von Software oder der Schutz sensibler Daten.

Warum ist IT-Recht für Unternehmen relevant?

IT-Recht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da die Digitalisierung fast alle Bereiche des Wirtschaftslebens durchdringt. Ob es um die Nutzung von Cloud-Diensten, die Umsetzung von Softwareprojekten oder die rechtskonforme Gestaltung digitaler Geschäftsprozesse geht – rechtliche Herausforderungen im IT-Recht betreffen Unternehmen aller Größen und Branchen.

Fehler oder Unklarheiten können nicht nur zu Abmahnungen und teuren Rechtsstreitigkeiten führen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern erheblich beeinträchtigen.

Typische Problemfelder im IT-Recht

  • Datenschutz und DSGVO-Compliance: Der rechtskonforme Umgang mit personenbezogenen Daten ist eine zentrale Herausforderung für jedes Unternehmen. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können hohe Bußgelder und Imageschäden zur Folge haben.
  • IT-Vertragsrecht: Die Ausgestaltung und Verhandlung von IT-Verträgen erfordert spezifisches Know-how. Ob Softwareentwicklungsverträge, Service-Level-Agreements (SLAs) oder Cloud-Verträge – unklare Regelungen führen häufig zu Auseinandersetzungen über Gewährleistung, Haftung oder Urheberrechte.
  • E-Commerce und Online-Handel: Wer im Online-Handel tätig ist, muss eine Vielzahl rechtlicher Anforderungen erfüllen – von der Gestaltung der AGB bis hin zu ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen und rechtssicheren Cookie-Bannern. Fehlerhafte Angaben können hier schnell zu kostenintensiven Abmahnungen führen.
  • Urheber- und Markenrecht: Im digitalen Raum ist der Schutz von geistigem Eigentum besonders wichtig. Unberechtigte Nutzungen von Software, Texten, Bildern oder Marken können Schadensersatzforderungen und Unterlassungsklagen nach sich ziehen.
  • IT-Sicherheit und Haftung: Der Schutz von IT-Infrastrukturen und Daten vor Cyberangriffen ist nicht nur ein technisches, sondern auch ein rechtliches Thema. Unternehmen müssen gewährleisten, dass Sicherheitslücken proaktiv gemeldet und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Eine spezialisierte Rechtsberatung im IT-Recht hilft Ihnen, Ihre Geschäftsprozesse im digitalen Umfeld rechtssicher zu gestalten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen.

Insbesondere in Bereichen mit hoher Dynamik, wie dem Datenschutzrecht oder der Gestaltung von Softwareverträgen, ist es entscheidend, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Als erfahrener Rechtsanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen und erarbeite maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre IT-Projekte zum Erfolg führen und gleichzeitig Ihr Unternehmen vor rechtlichen Fallstricken schützen.

Leistungen im Detail: Zentrale Rechtsgebiete im IT-Recht

Im Bereich des IT-Rechts gibt es zahlreiche Rechtsgebiete, die je nach Schwerpunkt unterschiedliche Herausforderungen mit sich bringen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über zentrale Rechtsgebiete, in denen ich Ihnen als spezialisierter Anwalt für IT-Recht zur Seite stehe. Von der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Online-Präsenzen bis hin zur Unterstützung bei datenschutzrechtlichen Fragen biete ich Ihnen praxisorientierte und maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen.

Recht im E-Commerce // Internetrecht

Das Thema E-Commerce und Recht betrifft viele Unternehmen, Agenturen und Selbstständige: Denn Websites, Online-Shops und Social-Media-Profile sind rechtlich betrachtet oft komplexer als gedacht. Gerade hier treffen Rechtsprobleme aus sehr unterschiedlichen Bereichen zusammen, u.a. aus dem Urheberrecht, dem Markenrecht, aber auch aus dem Wettbewerbsrecht, Domainrecht etc.

Geht es um Recht und E-Commerce, berate und vertrete ich Sie u.a. in diesen Bereichen:

Website, Webshops & Social Media

Websites, Online-Shops und Social-Media-Präsenzen sind für Unternehmen heutzutage unverzichtbar. Allerdings sollten all diese Online-Präsenzen rechtssicher gestaltet sein, um keine kostspieligen Abmahnungen wegen Marken-, Urheberrechts- oder Wettbewerbsverletzungen zu riskieren. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Online-Präsenzen rechtsicher zu gestalten, zu erstellen und zu betreiben u.a. im Hinblick auf Domains, Texte und Bilder, auf Produktaussagen und im Hinblick auf Impressum, Datenschutz und beispielsweise korrekte Widerrufsbelehrungen etc.

Notwendige Rechtstexte

Um Online-Präsenzen rechtskonform zu betreiben, sind an einigen Stellen auf einer Website oder in einem Online-Shop bestimmte Rechtstexte unverzichtbar. Fehlen diese Texte oder sind sie nicht so, wie der Gesetzgeber es vorschreibt, kann das zu u.a. wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Aus diesem Grund prüfe ich für Sie vorhandene Rechtstexte wie z.B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrungen oder Datenschutzerklärungen und gestalte solche Texte für Sie – passgenau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Software & Verträge

In der Welt der IT wird die Bedeutung von professionell gestalteten Verträgen oft unterschätzt. Geht es um Verträge und Software, ist allerdings nicht nur spezifischer juristischer Fachverstand unerlässlich, sondern auch technisches Know-how und Erfahrung mit der Beratung im Umfeld „IT“.

All das bringe ich als Fachanwalt für Informationstechnologierecht mit vielen Jahren spezifischer Berufserfahrung mit und unterstütze Sie u.a. im Zusammenhang mit folgenden Verträgen:

  • Software-as-a-Service-Vertrag (SaaS), auch „Vertrag über Cloud Computing“
  • Standardsoftware-Kaufvertrag
  • Software-Mietvertrag
  • Software-Pflegevertrag
  • Erstellung von Individualsoftware
  • Vertrieb von Open Source Software
  • Vertragshändlervertrag Software
  • Webdesign-Vertrag
  • SEO-Vertrag
  • App-Entwicklungsvertrag
  • Web-Hosting-Vertrag
  • Domain-Übertragungs-Vertrag

Geht es um Recht im Kontext Software & Verträge, unterstütze ich Sie deshalb wie folgt:

Allgemeine Geschäfts­bedingungen & Besondere Vertrags­bedingungen

Gerade im Bereich Software spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und besondere Vertragsbedingungen (BVB) eine nicht unwesentliche Rolle. Denn einerseits werden in bestimmten Verträgen standardisierte Klauseln für eine große Zahl von Nutzungen benötigt, andererseits kommt es unter Umständen (auch) auf individuelle bzw. individuellere Vereinbarungen an. Aber auch wenn AGB und BVB bis zu einem gewissen Grad standardisiert werden, gilt es diese Regelungen individuell auf das jeweilige Geschäftsmodell anzupassen. Darum kümmere ich mich gerne für Sie.

Individuelle Verträge

Neben AGB und BVB werden nicht selten sehr individuelle, exakt abgestimmte Verträge in IT-Projekten benötigt – vor allem in komplexen IT-Projekten. Auch hier bin ich gerne Ihr Ansprechpartner: seit Jahren prüfe, erstelle und verhandle ich im IT-Bereich verlässliche Rahmenverträge oder individuelle Projektverträge, genauso wie Software-Lizenzverträge und Serviceverträge. Und sollte es notwendig werden, setze ich Ihre Ansprüche aus solchen Verträgen durch bzw. wehre unberechtigte Ansprüche effektiv ab.

Datenschutzrecht

Datenschutz ist in vielen Unternehmen ein wenig geliebtes Thema. Seit die DSGVO verbindlich umzusetzen ist, hat das Bewusstsein für das Thema Datenschutz deutlich zugenommen, in Unternehmen, in Wettbewerbsverhältnissen, aber auch bei Privatpersonen. Seitdem gilt es im Hinblick auf Datenschutz umso mehr gut aufgestellt zu sein, um Abmahnungen und Auseinandersetzungen mit Datenschutzbehörden und Privatpersonen zu vermeiden.

Im Datenschutzrecht berate und vertrete ich Sie deswegen u.a. in diesen Bereichen:

Umsetzung der DSGVO im Unternehmen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt auch im Bereich Datenschutz. Damit Sie beim Thema Datenschutz im Unternehmen keine offene Flanke riskieren, berate ich Sie und schule ggf. Ihre Mitarbeiter gerne zur Umsetzung der DSGVO konkret in Ihrem Unternehmen, u.a. zum Mitarbeiterdatenschutz. Genauso unterstütze ich den Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen und übernehme die Kommunikation mit Datenschutzbehörden. Nicht zuletzt kümmere ich mich auch verlässlich um die Erstellung von Verfahrensverzeichnissen oder erstelle Gutachten, z.B. zur Vorlage bei Datenschutzbehörden.

Unterstützung bei Datenschutz­beanstandungen

Nicht immer ist es möglich, alle Anforderungen des Datenschutzes im Unternehmen zu 100 % zu erfüllen. Dann kann es zu Beanstandungen von Behörden kommen. Genauso ist es möglich, dass Privatpersonen von diversen Auskunftsansprüchen auf Grundlage der DSGVO Gebrauch machen. Ist das der Fall, unterstütze ich Sie gerne in der Kommunikation mit Behörden und als Ihr Vertreter gegenüber Privatpersonen und Behörden – außergerichtlich und vor Gericht.

Notwendige Rechtstexte

Im Bereich Datenschutz ist ein Rechtstext von besonderer Bedeutung, da er u.a. auf Websites offen einsehbar ist und Fehler hier deswegen leicht nachvollziehbar: die Datenschutzerklärung für Online-Präsenzen. Damit aber nicht genug – auch Auftragsverarbeitungsverträge etc. können im Unternehmen notwendig werden. Diese und andere Rechtstexte aus dem Bereich Datenschutz prüfe ich gerne für Sie und erstelle solche Texte bei Bedarf exakt nach Ihren individuellen Anforderungen.

Beiträge zu Wettbewerbsrecht

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